Wer im öffentlichen Raum Wahlkampf machen will (Standaktionen, Demonstrationen etc.), sollte sich bei der betroffenen Gemeinde informieren, was wo und wann erlaubt ist. Oft braucht es für eine Aktion eine Bewilligung.

Informieren Sie sich bei Ihrer Gemeinde über die genaue Regelung.

Die Programmvorschriften für die SRG erhalten im Vorfeld von Wahlen und Abstimmungen eine besondere Bedeutung. Sie sollen die Chancengleichheit der Kandidierenden und politischen Lager garantieren. Wichtig sind insbesondere die Gebote der Sachgerechtigkeit und der angemessenen Vielfalt. Beschwerden sind an die Ombudsstelle der SRG und in einem zweiten Schritt an die Unabhängige Beschwerdeinstanz für Radio und Fernsehen (UBI) zu richten. Für andere Radio- und Fernsehsender gelten weitgehend die gleichen Regeln.

Die Rolle der übrigen Medien

Die übrigen Medien geniessen rechtlich grosse Freiheiten. Deshalb spielen freiwillige medienethische Grundsätze und der Schweizer Presserat eine wichtige Rolle. Bei ihm kann jedermann Beschwerden einreichen. Der Presserat kann zwar keine Strafen verhängen. Doch sein Urteil hat in der Öffentlichkeit Gewicht.

Social Media und Online

Selbstverständlich gelten auch in den sozialen Medien und im Internet die allgemeinen Gesetze. Im Wahlkampf ist aber trotzdem vieles erlaubt. So ist es beispielsweise nicht grundsätzlich verboten, absichtlich Falschinformationen (Fake news) zu verbreiten.

Leserbriefe und Beiträge in Onlineforen

Es besteht auch im Wahl- und Abstimmungskampf kein Anrecht darauf, dass Medien einen Leserbrief abdrucken oder einen Onlinekommentar freischalten. Bei rassistischen oder ehrverletzenden Äusserungen kann das Medium für die Weiterverbreitung sogar bestraft werden. Die Redaktion darf Leserbriefe grundsätzlich auch kürzen.

Meinungsumfragen

Meinungsumfragen zu Abstimmungen und Wahlen unterliegen in der Schweiz keinen speziellen gesetzlichen Vorschriften. Die Branche reguliert sich aber selber. So sollen beispielsweise in den letzten zehn Tagen vor einer Wahl oder Abstimmung keine Meinungsumfrageergebnisse mehr publiziert werden.