In der Schweiz gilt Informationspflicht für die Betreiber von Webseiten. Seit 2012 müssen Namen und Kontaktdaten des Unternehmens oder der Initiative, die hinter einer Website stehen, auf dieser veröffentlicht werden. Weil allerdings Ihre Website im eruopäischen Ausland auch abrufbar sein wird, sollten Sie ein mit der Europäischen Datenschutzverordnung (DS-GVO) konformes Impressum anbieten. Dadurch schützen Sie sich ggf. auch vor Anwälten anderer EU-Länder, die systematisch nach Webseiten mit unzureichendem Impressum suchen, um deren Betreiber dann abzumahnen. Verschiedene, auch kostenlos verfügbare Dienste im Netz bieten Ihnen die Möglichkeit, automatisiert ein DS-GVO-konformes Impressum zu erstellen.

Der Anbieter Recht24.de sei Ihnen daher an dieser Stelle empfohlen. Sie müssen nur einige Kontaktdaten in das dafür vorgesehene Formular füllen und der Impressum-Generator wird ein hinreichendes Impressum für Sie zusammenstellen.