Grundsätzlich dürfen Plakate angebracht werden, doch ist die Anbringung bewilligungspflichtig.

Politische Werbung als Strassenreklame ist ausserorts grundsätzlich erlaubt, wenn die Verkehrssicherheit nicht beeinträchtigt wird. Auch politische Strassenreklamen können bewilligt werden, wenn Art. 96 und 97 der Strassensignalisationsverordnung (SSV) eingehalten sind. Anbringen und Ändern von Strassenreklamen bedürfen jedoch der Bewilligung der kantonal zuständigen Behörde. Zu beachten sind dabei ergänzende Vorschriften z.B. zum Schutz von Landschafts- und Ortsbild. An Autobahnen und Autostrassen sind Strassenreklamen und Feldwerbung untersagt (SSV Art. 98 Abs. 1).